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Hinweise zur Teilnahme
Anmeldung Rücktritt und Abmeldung
Zu allen Kursen, Lehrgängen und Fahrten ist eine Anmel- Ein gebührenfreier Rücktritt vor Kursbeginn ist möglich,
dung (schriftlich, telefonisch, persönlich, per Internet oder wenn Sie diesen schriftlich der VHS-Geschäftsstelle bis
Fax) erforderlich. Bei einer erstmaligen Anmeldung an der Kursbeginn mitteilen, bei Wochenendseminaren jedoch min-
VHS benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Mit der destens bis eine Woche vor Beginn, bei Veranstaltungen mit
Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmemende, kurz TN, Anmeldefrist bis zum Anmeldeschluss!
zur Zahlung der Kursgebühr. Jede – auch nur einmalige – Abmeldungen von einem laufenden Kurs sind nur in begrün-
Teilnahme verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. deten Fällen möglich.
Ausnahme Schnuppertermin: Die einmalige Teilnahme Muss ein Teilnehmender aus triftigen Gründen (z. B. infolge
bleibt gebührenfrei, sofern eine schriftliche oder telefonische Wegzugs oder langfristiger Erkrankung) die Teilnahme an
Abmeldung bei Kursen, Seminaren und Lehrgängen mit einem Kurs, einem Seminar oder einem Lehrgang vorzeitig
mehr als drei Terminen bis spätestens vor der zweiten Ver- beenden, kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag und
anstaltung erfolgt ist (sog. Schnuppertermin). Nachweis für die Zeiten der Nichtteilnahme erlassen wer-
Bei Vorträgen (und Einzelveranstaltungen) wird die Gebühr den. Das gilt jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem
an der Abendkasse entrichtet soweit keine anderen Rege- der Antrag ggf. mit Nachweis in der VHS-Geschäftsstelle
lungen dazu genannt werden. Bei Exkursionen und Studien- eingeht. Die Entscheidung hierüber trifft die VHS-Leitung.
fahrten ist die Gebühr bei Anmeldeschluss fällig, falls nicht Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch
andere Regelungen vereinbart werden. Ansonsten wird die oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch
Gebühr nach dem zweiten Kurstermin fällig. Die Bezahlung auf Minderung der Teilnahmegebühr.
der Gebühr ist entweder per Lastschriftverfahren zugunsten
der Stadtkasse Höxter oder per Überweisung möglich. Dies Mitwirkung
ist bei der Anmeldung anzugeben. Beim Lastschriftverfah- Kursleitungen können Vertreter, die Kursteilnehmende bis
ren ist von dem Gebührenpflichtigen (w/m/d) einmalig eine zum dritten Kurstermin einen Sprecher bzw. eine Sprecherin
Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu ertei- wählen. Diese werden von der VHS-Leitung zu Konferenzen
len. Beim Überweisungsverfahren ist die Gebühr zum Fällig- eingeladen.
keitstermin (s.o.) zu überweisen. Eine Rechnungsstellung Darüber hinaus kann jeder Teilnehmende und jede
erfolgt nicht. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird diese Kursleitung Wünsche, Anregungen und Kritik allen Mit-
durch Gebührenbescheid eingefordert. arbeitenden der VHS direkt übermitteln! Bitte machen
In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr gestundet Sie davon regen Gebrauch.
oder erlassen werden. Für die Stundung und den Erlass von
Forderungen auf Zahlung von Gebühren gelten die Vor- Ferien
schriften der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Kom- Während der Schulferien finden keine Veranstaltungen statt,
munalabgabengesetz. sofern das nicht anders veröffentlicht wurde oder ausdrück-
Anmeldebestätigungen und Zahlungsaufforderungen lich im Kurs verabredet wurde.
durch die VHS erfolgen in der Regel nicht, auf Ausnah-
men wird gesondert hingewiesen. Die Teilnehmer werden Versicherung
gebeten, sich am ersten Veranstaltungstermin einzufinden,
sofern sie keine Absage erhalten. Verbindliche Anmeldun- Teilnehmende sind während der Veranstaltung der VHS im
gen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Stadtgebiet von Höxter einschließlich der Ortschaften und
auf dem direkten Weg zu den Veranstaltungen und zurück
Fehlt oder verspätet sich der TN am ersten Kurstermin,
verfällt der Anspruch auf einen Kursplatz. zur Wohnung unfallversichert. Mögliche Schadensfälle sind
unverzüglich der Geschäftsstelle anzuzeigen. Für anderwei-
Gebühren und Ermäßigungen tige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung. Für beson-
dere Veranstaltungen gelten Sonderregelungen.
Die Gebühren werden nach der Maßgabe der Gebührensat-
zung der VHS erhoben. Die ermäßigte Gebühr beträgt i.d.R. Datenschutz
50 % und gilt für
• Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden
• Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen vertraulich
• Menschen mit Behinderung, wenn der Grad der Behinde- behandelt und ausschließlich zur Durchführung der Bil-
rung mindestens 50 beträgt dungsveranstaltung erhoben und verarbeitet, siehe Daten-
• Inhaber/-innen des Huxori-Passes schutzbestimmung in diesem Heft.
• Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte
• Inhaber/-innen der JuLeiCa wichtig
• Leistungsbeziehende nach SGB
II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• Leistungsbeziehende nach SGB XII (Sozialhilfe)
Der Nachweis für die Ermäßigung der Gebühr ist der
Geschäftsstelle der Volkshochschule (nicht den Kurs-
leitungen) bei der Anmeldung, spätestens zum Kursbe- Das nächste
ginn, bei Einzelveranstaltungen an der (Abend)Kasse VHS-Programmheft Frühjahr 2026
vorzulegen.
Die Gebührenermäßigung gilt nur für die beantragte Veran- erscheint online am 19.12.2025
staltung. und in Heftform am 07.01.2026.
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