Page 18 - VHS-Hoexter-1-2025
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Gesellschaft und Leben
251-1222 Wie vererbe ich, was geschieht, 251-1220 Besuch der Fa. Neo Cos
wenn ich nichts tue?
Kosmetikproduktion im Wirtschaftspark Höxter
Das Leben geht weiter, auch wenn wir nicht mehr da
sind. Wann das sein wird, weiß niemand. Aber was Einen interessanten Blick hinter die Kulissen und in die
passiert mit dem was ich zurücklasse? Wer bekommt Produktion der Kosmetikbranche ermöglicht dieser Fir-
meinen Nachlass? Sind mein Partner oder meine Kin- menbesuch. Wer mit Neo Cos zusammenarbeitet,
der versorgt, wenn ich nicht mehr da bin? Das sind Fra- setzt auf langjährige Erfahrung, innovative Ideen und
gen, die man weit von sich weisen oder bewusst gestal- hochqualitative Produkte im Kosmetikbereich. Seit der
ten kann. Der Vortrag möchte Sie über die Gründung 1991 ist es der Anspruch des Unterneh-
Notwendigkeit eines Testamentes informieren und Sie mens, sich komplett der Produktidee anderer Firmen
über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Erbfall zu widmen und den Auftritt derer Marken bewusst zu
aufklären. Wer alles gut vorbereitet hat, erspart seiner stärken. Hinter Neo Cos steht die Expertise eines
Familie und seinen Freunden Unsicherheit, Streit und hochqualifizierten Teams sowie ein bewährtes Netz-
oft langwierige und teure rechtliche Auseinanderset- werk aus Rohstofflieferanten, mit denen langjährige
zungen. Geschäftsbeziehungen gepflegt werden. Neo Cos
Der Referent, Rolf Winklmair, ist Rechtsanwalt, Notar sieht sich als Partner in der Kosmetikproduktion und
und Fachanwalt für Familienrecht sowie Erbrecht. entwickelt das Wirkprodukt für Kosmetikprodukte
andere Firmen.
Eine Anmeldung ist vorab erforderlich. Eine Anmeldung ist erforderlich. Treffpunkt ist der Fir-
menparkplatz an der Corveyer Straße, 37671 Höxter.
Rolf Winklmair
Mittwoch, 12. Februar 2025 Rainer Schwiete
18.30 – 20.00 Uhr Freitag, 09. Mai 2025
1 Termin, 2 UStd. 14.00 – 15.30 Uhr
Haus der VHS 1 Termin, 2 UStd.
gebührenfrei Höxter, außer Haus
gebührenfrei
251-1224 Unterhaltsrecht im Pflegefall -
wer bezahlt den Heimplatz?
Wenn das eigene Vermögen im Alter nicht reicht, um
den Lebensunterhalt zu stemmen, die eventuell not-
wendig gewordene Pflege zu Hause oder in einem
Heim zu zahlen, die Versicherung aber nicht alle Kos-
ten übernimmt und auch niemand sonst dafür auf-
kommt, ist der Staat in der Pflicht. Das bedeutet: Das
Sozialamt springt ein und streckt das Geld vor . Warum BeSte Stadtwerke?
Dann wendet es sich zwecks Kostenbeteiligung an die Unser Versprechen: Faire Preise, guter
Kinder. Doch der Zahlungspflicht sind Grenzen gesetzt.
Der Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Rolf Winklm- Service und nachhaltige Produkte!
air wird unter anderem diese Grenzen erläutern und Ihre Kundenberaterin
den Begriff „Elternunterhalt“ transparent machen. Anja Balduin
Anhand von lebensnahen Beispielen möchte der Refe-
rent diesem Thema den ersten Schrecken nehmen.
Eine Anmeldung ist vorab erforderlich.
Rolf Winklmair
Donnerstag, 13. März 2025
18.30 - 20.00 Uhr
1 Termin, 2 UStd.
Stadtverwaltung - Ratssaal
gebührenfrei
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Energieversorger wechseln!
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