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Bildungsscheck 2.0 NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01.02.26 die Weiterbildungsförderung mit dem ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0 neu aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (gemeinsam Veranlagte 100.000 €) können einmal pro Jahr 50% der Ausgaben für berufliche Weiterbildung gefördert bekommen, bis max. 500 €.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.