Logo
  • 05271 9634303

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hinweise zur Teilnahme und zum Datenschutz

 

Die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

 

Anmeldung

Zu allen Kursen, Lehrgängen und Fahrten ist eine Anmeldung (schriftlich, telefonisch, persönlich, per Internet oder Fax) erforderlich, möglichst mit Angabe Ihrer Bankverbindung für eine Lastschrift-Einzugsermächtigung zugunsten der Stadtkasse Höxter. Mit der der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer (w/m), kurz TN, zur Zahlung der Kursgebühr. Jede - auch nur einmalige - Teilnahme verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

Ausnahme Schnuppertermin: Die einmalige Teilnahme bleibt gebührenfrei, sofern eine schriftliche oder telefonische Abmeldung bei Kursen, Seminaren und Lehrgängen mit mehr als drei Terminen bis spätestens vor der zweiten Veranstaltung erfolgt ist (sog. Schnuppertermin).

Bei Vorträgen (und Einzelveranstaltungen) wird die Gebühr an der Abendkasse entrichtet soweit keine anderen Regelungen dazu genannt werden. Bei Exkursionen und Studienfahrten ist die Gebühr bei Anmeldeschluss fällig, falls nicht andere Regelungen vereinbart werden. Ansonsten wird die Gebühr nach dem zweiten Kurstermin fällig. Für die Bezahlung der Gebühr ist von dem Gebührenpflichtigen (w/m) eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Alternativ kann die Gebühr zum Fälligkeitstermin überwiesen werden. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird diese durch Gebührenbescheid eingefordert.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr gestundet oder erlassen werden. Für die Stundung und den Erlass von Forderungen auf Zahlung von Gebühren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz.

Anmeldebestätigungen und Zahlungsaufforderungen durch die VHS erfolgen in der Regel nicht, auf Ausnahmen wird gesondert hingewiesen. Die Teilnehmer werden gebeten, sich am ersten Veranstaltungstermin einzufinden, sofern sie keine Absage erhalten. Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Fehlt oder verspätet sich der TN am ersten Kurstermin, verfällt der Anspruch auf einen Kursplatz.
 


Gebühren und Ermäßigungen

Die Gebühren werden nach der Maßgabe der Gebührensatzung 
der VHS erhoben. Die ermäßigte Gebühr beträgt i.d.R.50 %.

Sie wird gegen Vorlage des Ausweises ermäßigt für:

  • Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende
  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst
  • Menschen mit Behinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Inhaber/-innen des Huxori-Passes
  • Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte
  • Inhaber/-innen der JuLeiCa

und bei Vorlage des entsprechenden Bescheides für

  • Leistungsbeziehende nach SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Leistungsbeziehende nach SGB XII (Sozialhilfe)



Der Nachweis für die Ermäßigung der Gebühr ist der Geschäftsstelle der Volkshochschule (nicht den Dozenten) bei der Anmeldung, spätestens zum Kursbeginn, bei Einzelveranstaltungen an der (Abend)Kasse vorzulegen
.

Die Gebührenermäßigung gilt nur für die beantragte Veranstaltung.

Beachten Sie auch die Fördermöglichkeiten des Bildungsschecks.

 

Rücktritt und Abmeldung

Ein gebührenfreier Rücktritt vor Kursbeginn ist möglich, wenn Sie diesen schriftlich der VHS-Geschäftsstelle bis Kursbeginn mitteilen, bei Wochenendseminaren jedoch mindestens bis eine Woche vor Beginn, bei Veranstaltungen mit Anmeldefrist bis zum Anmeldeschluss !

Abmeldungen von einem laufenden Kurs sind nur in begründeten Fällen möglich.

Muss ein Teilnehmer (w/m) aus triftigen Gründen (z. B. infolge Wegzugs oder langfristiger Erkrankung) die Teilnahme an einem Kurs, einem Seminar oder einem Lehrgang vorzeitig beenden, kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag und Nachweis für die Zeiten der Nichtteilnahme, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag in der VHS-Geschäftsstelle eingeht, erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter (w/m) der VHS.

Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Minderung der Teilnehmergebühr

 

Mitwirkung

Dozenten können Dozentenvertreter, die Kursteilnehmer bis zum dritten Kurstermin einen Kurssprecher wählen. Diese werden vom VHS-Leiter zu Konferenzen eingeladen.
Darüber hinaus kann jeder Teilnehmer und jeder Kursleiter Wünsche, Anregungen und Kritik allen Mitarbeitern der VHS direkt übermitteln!
Bitte machen Sie davon regen Gebrauch.

 

Ferien

Während der Schulferien finden  i. d. R.  keine Veranstaltungen statt, sofern das nicht anders veröffentlicht wurde oder ausdrücklich im Kurs verabredet wurde.

 

Versicherung

Teilnehmer sind während der Veranstaltung der VHS im Stadtgebiet von Höxter einschließlich der Ortschaften und auf dem direkten Weg zu den Veranstaltungen und zurück zur Wohnung  unfallversichert. Mögliche Schadensfälle sind unverzüglich der Geschäftsstelle anzuzeigen. Für anderweitige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung. Für besondere Veranstaltungen gelten Sonderegelungen.

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden gemäß der Datenschutzregelungen vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung der Bildungsveranstaltung erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, andernfalls werden die Betroffenen informiert.

Weitere Infos zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.